1. Zweckbestimmung
Die mit dieser Auswertung erzeugten Beispielberechnungen nebst Steuer- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Veranschaulichung möglicher wirtschaftlicher und steuerlicher Effekte.
Sie stellen keine Aufforderung zum Kauf der dargestellten Immobilie dar. Sie sollen Personen, die möglicherweise an dem Erwerb einer von immobricks angebotenen oder vermittelten Immobilie interessiert sind (im Folgenden: Interessenten), hierzu Informationen an die Hand geben.
2. Keine Beratung
Die Beispielberechnungen nebst Steuer- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Anlage- oder Wirtschaftsberatung dar. Insbesondere liegt darin kein Angebot von immobricks zum Abschluss eines Beratungsvertrages vor.
3. Lediglich Prognosen
Die dargestellten Beispielberechnungen nebst Steuer- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind lediglich Prognosen, die auf Annahmen und Variablen basieren und daher mit Unsicherheiten behaftet sind. Dementsprechend können die Ergebnisse unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls und der tatsächlichen künftigen Rendite- und Wertentwicklung von den Erwartungen der Interessenten abweichen.
Die Berechnung basiert zum Teil auf individuellen Angaben (z. B. persönlicher Steuersatz und Eigenkapitaleinsatz), die der Interessent selbst eingegeben hat oder die für ihn erfasst wurden.
Weiterhin werden bei der Berechnung vereinfachte Annahmen zugrunde gelegt (z. B. jährliche Miet- und Wertsteigerung, Finanzierungskonditionen sowie Bewirtschaftungs- und Nebenkosten).
Die zugrunde gelegte Abschreibungsvariante (z. B. lineare oder degressive AfA, gegebenenfalls zusammen mit einer Sonderabschreibung) stellt die von immobricks bevorzugte Vorgehensweise dar. Von dieser kann abgewichen werden.
4. Vorbehalte
Die Berücksichtigung von Steuervorteilen sowie von Förderkrediten erfolgt unter dem Vorbehalt der tatsächlichen gesetzlichen Anerkennung durch das Finanzamt (bspw. der Voraussetzungen für die degressive und/oder die Sonderabschreibung gem. §§ 7b, 7a Abs. 5 EStG oder der Feststellung, dass kein Steuerstundungsmodell gem. § 15b EStG vorliegt) bzw. der Zusage durch die Förderbank.
Darüber hinaus steht sie unter dem Vorbehalt, dass die Immobilie der Einkünfteerzielung im Bereich der privaten Vermögensverwaltung dient, d. h. der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, und der Investor keine Handlungen vornimmt, die zu einer Rückabwicklung der Steuervorteile führen (z. B. Veräußerung vor Ablauf der zehnjährigen Nutzungsfrist).
5. Aktualität
Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltungspraxis oder andere unvorhergesehene Entwicklungen können die in diesen Prognosen zugrunde gelegten Annahmen beeinflussen. Dies kann zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der zukünftigen Erträge, der Rentabilität oder der Werthaltigkeit sowie zu Vermögensgewinnen oder -verlusten führen.
6. Haftungsausschluss
6.1 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet immobricks gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2 Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet immobricks nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von immobricks auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
6.3 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
6.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von immobricks.
7. Empfehlung an Interessenten
Immobilieninvestments sind mit zahlreichen, hier nicht darstellbaren Risiken verbunden. Es besteht die Möglichkeit, dass Informationen oder Gegebenheiten nicht genannt werden, die für eine individuelle Anlageentscheidung und Risikobewertung von Relevanz sind. Die Wirtschaftlichkeit eines Immobilieninvestments kann nur unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des jeweiligen Investors ermittelt werden. Umso wichtiger ist, dass der Interessent in jedem Fall eine einzelfallbezogene Prüfung durch eine befugte und fachkundige Person (z. B. Steuerberater) in Anspruch nimmt.
Anbieter dieser Auswertung
Diese Auswertung wird von immobricks bereitgestellt und verantwortet. Ein Vertragsverhältnis über die dargestellte Immobilie besteht ausschließlich zwischen dem Interessenten und immobricks.
Zur Erstellung wird die Software „immobricks" eingesetzt. Deren Anbieter wird dadurch nicht Vertragspartner des Interessenten; er schuldet ihm weder Beratung noch die Richtigkeit der von immobricks eingegebenen Daten und gewählten Annahmen und haftet nicht für Entscheidungen, die auf dieser Auswertung beruhen.